Grenzüberschreitende Fahrten

Grenzüberschreitende Fahrten

Fahrzeuge können in allen europäischen Ländern außer Albanien, Weißrussland, Bosnien, Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, dem Kaliningrader Gebiet, der Türkei und der Ukraine gefahren werden.
Für grenzüberschreitende Fahrten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Es ist keine vorherige Genehmigung erforderlich, um das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen.

Die Fahrt in ein nicht autorisiertes Land oder die Rückgabe des Fahrzeugs in einem anderen Land ohne vorherige Genehmigung wird mit einer Strafgebühr von 5.000,00 CHF/3.000,00 CHF geahndet.
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